Führerschein
Um in Deutschland selbst Auto fahren zu können, braucht man einen gültigen Führerschein. Die Führerscheinstelle des Landratsamt Göppingen ist dafür zuständig
Führerscheinstelle
Bei der Führerscheinstelle können Sie beantragen: Führerschein, Erweiterung und Verlängerung der Fahrerlaubnis, Umtausch des Führerscheins, Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (wenn Sie beruflich Personen befördern müssen zum Beispiel als Busfahrer/Busfahrerin oder Taxifahrer/Taxifahrerin). Dort bekommen sie auch einen Ersatzführerschein, wenn Sie Ihren verloren haben.
Sie bekommen hier auch:
Fahrlehrer- oder Fahrlehrerinnerlaubnis und Fahrschulerlaubnis.
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Bußgeldkatalog
Auto-Zulassung
Wer ein eigenes Auto gekauft hat und damit fahren möchte, muss es zulassen. Das geht im Landratsamt.
Zulassen bedeutet: Das Landratsamt trägt Sie als Fahrer und Besitzer Ihres Autos in die Akte ein. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie die Kfz-Steuer bezahlen. Kfz steht für Kraft-Fahr-Zeug und ist ein anderes Wort für Auto.
Zum Termin der Zulassung des Autos brauchen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Fahrzeugbrief
Achtung: Nicht jeder oder jede darf ein Auto auf sich selbst zulassen. Wer eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Fiktionsbescheinigung hat, darf kein Auto zulassen. Personen, deren Informationen auf dem Aufenthaltstitel auf eigenen Angaben beruhen, dürfen auch kein Auto zulassen.
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen